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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vom Fotografen durchgeführte Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten für jede Schaffensphase und insbesondere auch für digital generierte Bilder.
  2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Offerte des Fotografen durch den Kunden bzw. mit der Entgegennahme der Lieferung oder der Leistung des Fotografen durch den Kunden.
  3. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten die AGB auch ohne ausdrückliche Genehmigung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen oder Leistungen des Fotografen.

Leistungen des Fotografen, Rechte und Pflichte des Kunden

  1. Die Gestaltung der fotografischen Arbeit und die Gestaltung der digitalen Bearbeitung der Bilder liegt ausschliesslich im Ermessen des Fotografen.
  2. Der Fotograf ist für die Beschaffung der Fotoapparate und sonstiger Geräte, die zur Ausführung des Auftrages erforderlich sind, zuständig.
  3. Bei der Ausführung der fotografischen Arbeiten kann der Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen (Assistenten, Visagisten, Stylisten etc.).
  4. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen abgelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des URG (Bundesgesetz über das Urheberrecht vom 9. Oktober 1992) handelt.
  5. Digital hergestellte Bilder (RAW-Dateien) bleiben Eigentum des Fotografen. Der Kunde hat keine Retensionsrechte an überlassenem Bildmaterial.
  6. Der Kunde hat ihm zur Verfügung gestelltes Bildmaterial mit aller Sorgfalt zu behandeln und Daten aufzubewahren. Eine erneute Zustellung von abgelieferten Daten wird nach Aufwand verrechnet.
  7. Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von acht Tagen nach Empfang mittels Mängelrüge mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als genehmigt.
  8. Es obliegt nicht dem Fotografen, die Zustimmung (Model Release) der zu fotografierenden Personen- oder die für einen Ort bestehenden Nutzungsrechte (Property Release) sowie Rechte für geistiges Eigentum über Objekte (geschützte Werke und Designs) zwecks geplanter Verwendung des Bildmaterials einzuholen.
  9. Kommt der Kunde der Verpflichtung gemäss Ziffer 8 nicht nach, haftet er für allenfalls entstandene Kosten und Drittkosten.

Nutzungsrechte

  1. Der Kunde erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung des Werks eine Lizenz zur Nutzung der fotografischen Arbeit im vereinbarten Rahmen. Darin nicht enthalten ist eine Weiterlizenzierung durch den Kunden an Dritte.
  2. Bei vereinbarungswidriger Nutzung ist der Kunde verpflichtet, dem Fotografen eine Nutzungslizenz in der Höhe von 150% des Aufnahmehonorars, mindestens aber von 150% des entsprechenden Tarifs der SAB (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bildagenturen und -archive) zu bezahlen.
  3. Der Fotograf kann das Bildmaterial (falls im Vertrag vom Kunden erlaubt) für Eigenwerbung nutzen.
  4. Exklusivrechte und Sperrfristen zu Gunsten des Kunden müssen gesondert vereinbart werden.
  5. Bei Verwendung des Werks hat der Kunde, soweit üblich, für eine gebührende Namensnennung zu sorgen.
  6. Im Falle der Verwendung des Bildmaterials durch den Fotografen für eigene Zwecke oder bei einer Lizenzierung an Dritte, sorgt der Fotograf dafür, dass durch Abbildung von Personen, Sachen oder Orten keine Rechte Dritter verletzt werden.

Haftung

  1. Der Fotograf haftet nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Dies gilt auch für die Mängelhaftung. Entstandene Schäden müssen eindeutig nachgewiesen werden.
  2. Die Haftungsbeschränkung (gemäss Ziffer 19) gilt auch für das Verhalten von Angestellten oder Hilfspersonen des Fotografen.
  3. Bei Ansprüchen gegen den Fotografen seitens Dritter, die (gemäss Ziffer 12) dem Kunden ihre Einwilligung zur Verwendung des Bildmaterials gegeben haben, übernimmt der Kunde im Streitfall Schadenersatzforderungen und Prozesskosten.

Honorar

  1. Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist zahlbar innert 30 Tagen ab Rechnungsstellung, wenn nichts anderes vertraglich vereinbart wurde.
  2. Erfolgt die Zahlung nicht in der vereinbarten Frist, so ist der Kunde automatisch in Verzug gesetzt.
  3. Zur Ausführung des Auftrags entstehende Zusatzkosten und Honorare für Hilfspersonen und Modelle sowie Miete von zusätzlicher Ausrüstung und Technik, Kosten für Aufnahmelocations, Requisiten, Reisekosten, Spesen etc. sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
  4. Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht verwendet wird

Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Fotografen, auch bei Lieferungen ins Ausland. Auf dieses Vertragsverhältnis ist materielles Schweizer Recht anwendbar. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

Zürich, 1. Januar 2016
Fotograf Christoph Engeli