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Vereinbarungen Veranstaltungsfotografie

Sondervereinbarungen betreffend Veranstaltungsfotografie ergänzend zu den AGB

  1. Alle Bildrechte gehen an den Kunden über für die Eigennutzung, ohne weitere Vereinbarungen jedoch nicht für kommerzielle Werbezwecke und Weiterverkauf an Dritte.
  2. Die Art und Anzahl von allfällig gewünschten Gruppenbilder mit mehr als 10 Personen müssen im Voraus kommuniziert werden, da grössere Gruppenbilder Planung (Ort, Zeit, Licht) bedürfen und unter Umständen nicht an jedem beliebigen Ort spontan jederzeit umgesetzt werden können.
  3. Die im Angebot des Fotografen erwähnte Bildbearbeitung enthält keine Retuschierungsarbeiten oder ähnliche klassische Bildbearbeitung (wie beispielsweise Hautretusche bei Porträts oder das Retuschieren von Logos), sondern lediglich Kontrast- Tonwertkorrekturen, Belichtungskorrekturen und das Bestimmen von Bildausschnitten sowie das Aussortieren der Bilder.
  4. Bei Veranstaltungen wie beispielsweise Modeschauen beinhaltet die Abgabe der Bilder keine Sortierung nach Marken oder ähnliche Sortierungen. Ein Sortieren von Daten nach Personen, Marke, Typ oder ähnliche Sortierungen haben einen kostpflichtigen Mehraufwand zur Folge und wird auf Anfrage separat offeriert.
  5. Der Einsatz kann mündlich vor Ort verlängert werden (CHF 160.- /h für das Fotografieren vor Ort sowie zuzüglich die dazugehörende obligatorische Bildbearbeitung von mind. 80.- pro Stunde).
  6. Alle Einsätze werden immer nur am Stück ausgeführt. Wird beispielsweise ein Einsatz von vier Stunden vereinbart, bedeutet das nicht, dass ohne spezielle Vereinbarungen und erneutes Angebot der Einsatz nach Belieben zwei Stunden am Morgen und zwei Stunden am Abend erfolgt. Einsätze, die nicht am Stück stattfinden, müssen rechtzeitig angekündigt und separat offeriert werden. Allenfalls wird ein Mehraufwand, Wartezeit oder ein zusätzliches Anfahrtshonorar verrechnet. Dies trifft auch bei Auslandeinsätzen zu, wo der Fotograf aufgrund der Abwesenheit nicht seinem Tagesgeschäft nachgehen- und Aufträge ausführen kann.
  7. Ein Auftrag für Veranstaltungsfotografie beinhaltet keine gleichzeitige Erstellung Mitarbeiteraufnahmen, Corporate Headshots auf weissem Hintergrund oder komplexere Produkte-Aufnahmen und/oder Aufbau von Studiotechnik hierfür. Werden solche Aufnahmen explizit während oder im Zusammenhang mit einer Veranstaltung gewünscht, muss dies ausdrücklich vorher kommuniziert, offeriert und eingeplant werden.
  8. Organisieren und Aufbauen von Fotopinnwänden, das Ausdrucken von Bildern vor Ort, das Durchführen von Slideshows mit Projektor, das Erstellen von Kochbücher, das Organisieren von Objekten für Branding Events (Vespas), Organisieren von Give-Away-Objekten, das Erstellen von speziellen Layouts jeglicher Art, das Anfertigen von Zeitraffer-Aufnahmen (beispielsweise vom Aufbau eines Messestandes), die Planung und Organisation von einem mobilen Studio vor Ort (Fotoecke, Fotobox oder Fotohintergrund), all dies sind Zusatzleistungen, die nicht durch die vom Fotografen angebotene Veranstaltungsfotografie abgedeckt sind. Die damit verbundene Mehrarbeit, die solche Projekte mit sich bringen, benötigen nicht nur eine Organisation lange im Voraus, sondern auch die Anmietung- und der Aufbau von Veranstaltungs- und Studiotechnik (Drucker, Stellwände, Fotostudio etc.) sowie zusätzliches Personal. Solche Sonderleistungen können unter Umständen für jedes Geschäft einzeln angeboten, organisiert und abgerechnet werden, falls nicht eine Agentur oder der Kunde diese Leistungen übernimmt. Anfragen für solche Projekte müssen bereits mehrere Monate im Voraus vor Auftragserteilung erfolgen. Die Rolle des Fotografen im Rahmen der Veranstaltungsfotografie besteht ansonsten lediglich aus der reinen Dokumentation der Veranstaltung. Der Fotograf haftet nicht für Drittanbieter, die im Rahmen von Sonderleistungen ihm Technik, Personal oder Equipment zur Verfügung stellen.
  9. Sofortübergabe von Bildern vor Ort: Die Bilder werden - wenn nicht anders vereinbart - ausschliesslich im RAW-Format erstellt, welches nicht sofort weiterverwendet werden kann. Das Aussortieren von Bildern und das Einspeisen der RAW-Daten auf einen Rechner vor Ort benötigt Zeit und - wenn dies gleichzeitig zur Fotodokumentation der Veranstaltung erfolgen muss - auch zusätzliches Personal. Wird eine sofortige Abgabe von Daten benötigt (beispielsweise für eine Pressemitteilung), so muss dies zwingend bereits bei der Offertenanfrage des Auftrags mitgeteilt und berücksichtigt werden.
  10. Die Grösse der Veranstaltung: Bereits bei der Offertenanfrage muss der Kunden den Fotografen über die Grösse der Veranstaltung informieren (sowohl örtlich als auch von den Anzahl Teilnehmer her). Muss beispielsweise eine Veranstaltung mit tausenden Teilnehmern auf der Fläche eines ganzen Messegeländes mit der Ausdehnung des Flughafens Frankfurt mit vielen Pressekonferenzen, parallel laufenden Veranstaltungen sowie diverse VIP-Dinners gleichzeitig dokumentiert werden, so ist ein Fotograf nicht ausreichend, um das abzudecken. Der Umfang von Veranstaltungen, die die Grösse von 300 Teilnehmer und die Fläche einer durchschnittlichen Kongresslocation mit anschliessendem Social-Event übersteigen, muss deshalb zwingend dem Fotografen vor der definitiven Auftragserteilung mitgeteilt werden. Auch über spezielle Social-Events (Treasure-Hunt in ganzen Stadteilen mit 5 grossen Gruppen von je über 50 Teilnehmer) bedingen eine Information über dieses Projekt vor Auftragserteilung.
  11. Erstellen von Slideshows vor Ort: Im Angebot des Erstellens von Daten für eine Slideshow ist lediglich die Abgabe der Daten auf einem USB-Sticks vor Ort enthalten, nicht aber die Organisation von Leinwand und Projektor oder das Anschliessen eines Laptops auf ein System vor Ort oder die Installation von Slideshow-Software. Der Kunde ist verpflichtet, eine Ansprechperson oder einen Ort zu nennen, wo der Stick mit den Daten entgegen genommen wird. Das Vorbereiten und Aussortieren von Daten für eine Slideshow kann mehrere Stunden dauern, beispielsweise nach einer eintägigen Veranstaltung mit Outside-Dinner.
  12. Partnerdienstleister, die für den Event tätig sind (Hotels, Künstler, DJ‘s, Caterer, Musiker, Schauspieler, Floristen, Messebauer etc.) können kein Bildmaterial kostenlos für ihre Werbeauftritte verwenden, jedoch beim Fotografen das Bildmaterial gemäss den offiziellen Bildtarifen vom Schweizer Bildagenturenverband (SAB) beziehen und hierfür einen Termin beim Fotografen buchen. Wenn der Auftraggeber damit einverstanden ist, dass bei der Veranstaltung mitwirkende Partner Bildmaterial beim Fotografen erwerben, muss er dies ausserdem den jeweiligen Anfragenden schriftlich bewilligen. Die im Rahmen von Archivrecherchen und Datenbeschaffungsaufträgen Entgelte an den Fotografen stehen ausdrücklich nicht für einen Weiterverkauf von Bildrechten, sondern stehen lediglich für den Aufwand der Aufbewahrung und die Zurverfügungstellung von Daten. Die Tarife und Lieferbedingungen sind ausführlich in der Dienstleistung Archivrecherchen und Datenbeschaffungsaufträge beschrieben.
  13. Der Auftrag enthält eine einmalige Datenübergabe. Späteres Heraussuchen und erneutes Zustellen von Bildmaterial oder erneute Zustellung der Daten
    oder das Aussortieren und Nummerieren von Bildern ist in dem jeweiligen Ursprungs-Auftrag nicht enthalten. Erneute Datenabgaben oder das Heraussuchen einzelner Fotos bedeuten separate Datenbeschaffungsaufträge, welche kostpflichtig sind und ausschliesslich zu den Bedingungen gemäss unseren Richtlinien über Archivrecherchen und Datenbeschaffungsaufträgen herausgegeben werden.
  14. Es werden nur aussortierte Daten abgegeben. Ausschuss- und Rohmaterial wird nicht abgegeben. Es gibt keine Vorab-Übergaben von Rohmaterial, weder vor Ort während der Veranstaltung, noch Zwecks Aussuchen von Favoritenbildern.
  15. Wenn nicht anders gewünscht, werden die Bilder in zwei Auflösungen abgegeben: Einmal in der vollen Kameraauflösung (entsprechend kleiner bei Bildausschnitten)
    mit maximal 16 MP bei den unbeschnittenen Bildern; und einmal in Low-Resolution mit 1500 Pixeln an der langen Kante des Bildes. Änderungen von diesen Auflösungen müssen bis spätestens am Tag der Auftragsausführung bekanntgegeben werden und können anschliessend nicht mehr geändert werden ohne kostpflichtigen Mehraufwand. Das Abgabeformat ist ausschliesslich JPG wenn nicht anders vereinbart.
  16. Der Übergabezeitpunkt des Bildmaterials ist spätestens eine Woche nach Ende des (letzten) Eventtages, falls nicht anders schriftlich vereinbart.
  17. Stornierung: Eine Stornierung oder Verschiebung vereinbarter Produktionstermine muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierung oder Verschiebung binnen zwei Wochen vor Produktionsbeginn ist 50% des vereinbarten Honorars zu zahlen, bei Stornierung oder Verschiebung binnen 24 Stunden vor Produktionsbeginn ist das gesamte Honorar fällig.
  18. Die in kursiver Schrift aufgelisteten Elemente in einem Angebot vom Fotografen sind in der Kostenrechnung noch nicht enthalten und gelten bei deren expliziten zusätzlichen Bestellung per Mail als angenommen. In dem Angebot ist dies jeweils ausdrücklich vermerkt.
  19. Zusammenstellung von Daten für eine Slideshow vor Ort: Die Abgabe von Daten enthält nicht automatisch eine Übergabe der Bilder noch während der Veranstaltung vor Ort. Wird eine Vorab-Übergabe oder eine sofortige Datenübergabe geplant, muss dies unbedingt im Voraus geordert werden! Ausserdem bedeutet dies eine Neuberechnung des Angebots und einen deutlichen Mehraufwand. Der Mehraufwand ensteht dadurch, dass die Kameradaten nach dem Einlesen nur mit einer sehr spezifischen Software überhaupt geöffnet werden können, nachdem diese während einem längeren Zeitraum vor Ort Vorschaubilder generiert hat. Diese Software läuft ausschliesslich auf sehr leistungsstarken Rechnern mit Doppelkernprozessor, ein Macbook mit höchster Leistung muss eigens vom Fotografen zu diesem Zweck hergebracht und installiert werden. Für das Einlesen der Speicherkarten, das Generieren der Vorschaubilder durch die Software sowie das Aussortieren von Bilder (der Fotograf gibt nur bearbeitetes Bildmaterial ab und entscheidet bei der Abgabe bei jedem Bild selbst) muss genügend Zeit in Anspruch genommen werden und kann gar ein personeller Mehraufwand bedeuten, soll die Vor-Ort-Abgabe von Bildmaterial noch während der Veranstaltung und nicht am Folgetag geschehen.
  20. Angebote für das Fotografieren von Veranstaltungen aller Art gelten immer nur im Rahmen als Gesamtpaket bei dessen Buchung. Eine Minderung des Auftragsvolumens oder die Stornierung einzelner Posten hat eine Neuberechnung und den Verlust allfälliger Rabatte zur Folge. Der Auftragnehmer hat in diesem Falle zudem die Möglichkeit, vom Auftrag ganz zurückzutreten oder gar Schadenersatz zu fordern, wenn er einen grösseren Auftrag für einen bestimmten Zeitraum abgelehnt hat, und die Minderung des Auftragsvolumens nach der definitiven Auftragsbestätigung zur Unzeit (beispielsweise während dem Auftrag) erfolgt.
  21. Die Reportagen werden ausschliesslich im Stil des Fotografen fotografiert und ausgeführt. Sonderwünsche für spezielle Projekte wie beispielsweise die Erstellung von Kampagnenbilder auf weissem Hintergrund können einen deutlichen Mehraufwand zur Folge haben und bedürfen Planung und Vorbereitung (Licht, Hintergründe, Zeitpunkt etc.). Während der Ausführung solcher Spezialaufnahmen kann die reguläre Fotodokumentation der Veranstaltung nicht gleichzeitig ausgeführt werden, und es muss allenfalls ein zusätzlicher Fotograf engagiert werden. Spezielle Wünsche dieser Art müssen zwingend vor der Auftragsanfrage innerhalb von dem Prozess der Auftragserteilung angebracht und in der Offerte berücksichtigt werden. Kurzfristige Planänderungen solcher Art sind nach abgeschlossener Auftragsbestätigung unter Umständen nicht möglich und bedeuten in diesem Fall jedoch kein Rücktritt vom Auftrag.
  22. Es gelten ausschliesslich die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der Firma FOTOGRAF Christoph Engeli. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen der Auftraggeber werden nicht anerkannt. Der Auftraggeber erklärt, unsere „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ erhalten zu haben, die im Übrigen auf unserer Webseite www.fce.photo/agb jederzeit einsehbar sind. Die jeweiligen Verträge kommen mit Zugang unserer Auftragsbestätigung beim Auftraggeber zustande. Massgebender Vertragsinhalt ist der Inhalt der Auftragsbestätigung, es sei denn, dass der Auftraggeber nach Zugang unserer Auftragsbestätigung unverzüglich deren Inhalt widerspricht.

Version Juli 2017